Energierechtliche Streitigkeiten

Wir beraten und vertreten Unternehmen bei nationalen und internationalen Streitigkeiten im Energiebereich. Die betroffenen Energieträger sind dabei ebenso unterschiedlich wie die Streitpunkte zwischen den Parteien.

Wir vertreten Mandanten in Verfahren zu Energieträgern unterschiedlichster Art: Öl und Gas ebenso wie Atom, Wasserkraft, Wind- oder Solarenergie. Dabei können die Auseinandersetzungen beispielsweise die Lieferung oder Speicherung von Energie betreffen, aber auch den Bau, die Modernisierung oder den Rückbau von Kraftwerken. Durch die große Zahl und Vielfalt unserer energierechtlichen Mandate können wir mit unseren Mandanten strategische Weichenstellungen auch jenseits juristischer Punkte diskutieren. Das betrifft nicht zuletzt die Auswahl des am besten geeigneten energierechtlichen Sachverständigen, da wir viele der in Betracht kommenden Sachverständigen aus gemeinsamen Verfahren gut kennen.

Ein wesentlicher Teil der von uns betreuten Verfahren betrifft Preis- und sonstige Vertragsanpassungen; insofern haben wir Erfahrung mit den regulatorischen und sonstigen Veränderungen verschiedenster Energiemärkte (sachlich, zeitlich und geografisch). Die Ursachen solcher Streitigkeiten liegen dabei nicht selten in der Liberalisierung von Märkten oder den Folgen der Energiewende.

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten beispielsweise auch in Auseinandersetzungen zwischen Joint-Venture-Partnern, bei Streitigkeiten zu versicherungsrechtlichen Fragen in Bezug auf energiewirtschaftliche Risiken sowie hinsichtlich Schwierigkeiten bei der Investition in Energieprojekte oder deren Finanzierung. Dabei haben wir besondere Erfahrung auch mit ECT-Verfahren und sonstigen investitionsschutzrechtlichen Streitigkeiten.