Investitionsschiedsverfahren

Wir vertreten Investoren und Staaten in Schiedsverfahren nach internationalen Investitionsschiedsabkommen. Wir beraten zudem bei der Investitionsplanung und stellen so sicher, dass Auslandsinvestitionen durch Investitionsschutzabkommen optimal geschützt sind.

Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Vertretung von Mandanten in Investitionsschutzverfahren. Gegenstand solcher Verfahren sind staatliche Maßnahmen, die von einem ausländischen Investor als illegale Enteignung oder sonstige Verletzung eines internationalen Investitionsschutzabkommens angesehen werden. Die Anwälte von Busse Disputes haben sowohl Investoren als auch Staaten bereits in einer Vielzahl solcher Fälle vertreten.

Besondere Expertise haben wir mit Verfahren nach dem Energy Charter Treaty (ECT). Daneben haben die Anwälte der Kanzlei auch Verfahren nach bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs) geführt, und zwar sowohl solchen der Bundesrepublik Deutschland als auch solchen zwischen Drittstaaten. Mit allen für Investitionsschiedsverfahren wesentlichen Schiedsordnungen (insbesondere ICSID, SCC und UNCITRAL) ist die Kanzlei bestens vertraut.

Wir haben auch umfassende Erfahrung in der Strukturierung von Auslandsinvestitionen. Da aufgrund der Heterogenität des Investitionsschutzrechts nicht jede Investition ohne Weiteres durch ein Investitionsschutzabkommen geschützt ist, kann durch die richtige Strukturierung der Investitionsschutz optimiert werden, sodass von Anfang an ein adäquater Schutz der Investition vor illegaler Enteignung und anderen staatlichen Eingriffen besteht.