Schiedsverfahren

Wir sind eines der renommiertesten Schiedsverfahrensteams in Deutschland. Wir vertreten Mandanten in Schiedsverfahren jeglicher Art und jeglichen Zuschnitts, sofern die Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch ist.

Wir vertreten Mandanten in institutionellen und nicht-institutionellen Schiedsverfahren und haben Erfahrung mit einer großen Zahl unterschiedlicher Schiedsordnungen (insbesondere den Schiedsordnungen von ICC, DIS, LCIA, ICSID, SIAC, aber auch mit zahlreichen weiteren Schiedsordnungen). Wir sind auch in Verfahren mit nicht-deutschem anwendbarem Recht oder ausländischem Schiedsort tätig, wenn die Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch ist; insofern arbeitet das Team mit einem bewährten Netzwerk an Experten zusammen, die zu dem betreffenden Recht beraten. Bei einer Reihe von anderen Sprachen können wir auf die Sprachkompetenz einzelner Teammitglieder zurückgreifen.

Die Wirtschaftsbereiche, in denen wir tätig werden, sind vielfältig; besonders wesentliche Bereiche sind in einem separaten Abschnitt unter Kompetenzen dargestellt. Unsere Beratung umfasst alle Stufen einer Auseinandersetzung, beginnend mit der Sachverhaltsaufklärung und internen Bewertung der Streitsituation sowie (falls gewünscht) der Begleitung von Vergleichsverhandlungen, gefolgt von der umfassenden rechtlichen und strategischen Betreuung des Schiedsverfahrens bis hin zur Vertretung in einem Aufhebungsverfahren und der Vollstreckung eines Schiedsspruchs.

Hierbei ist uns besonders wichtig, die Kommunikation, Arbeitsteilung und Entscheidungsfindung bei unseren Mandanten optimal zu begleiten, gerade bei komplexen Verfahren oder bei Auseinandersetzungen mit überragender wirtschaftlicher oder grundsätzlicher Bedeutung.

Rechtsanwälte der Kanzlei nehmen auch ausgewählte Schiedsrichtermandate an. Insbesondere Dr. Daniel Busse ist regelmäßig als Schiedsrichter tätig.