Verfahren vor staatlichen Gerichten

Wir vertreten Mandanten nicht nur in Schiedsverfahren, sondern auch in Verfahren vor staatlichen Gerichten. Prozesse im Bank- und Finanzbereich bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt. Häufig sind die zu Grunde liegenden Streitigkeiten grenzüberschreitend.

Entsprechend unserer besonderen Expertise im Schiedsverfahrensrecht vertreten wir Mandanten in schiedsbezogenen Verfahren vor staatlichen Gerichten, insbesondere zur Anerkennung und Vollstreckung oder Aufhebung von Schiedssprüchen. Wir sind aber auch in Prozessen ohne Schiedsbezug tätig. Insofern vertreten und beraten wir unsere Mandanten in allen Instanzen (vor dem Bundesgerichtshof in Zusammenarbeit mit dort zugelassenen Kollegen). Unsere Tätigkeit umfasst dabei alle Prozessstadien und Verfahrensarten, beispielsweise auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, selbstständige Beweisverfahren und die Zwangsvollstreckung.

Wir haben besondere Expertise in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten. Insofern beraten wir regelmäßig im Bereich des internationalen Verfahrensrechts (Zuständigkeit, Zustellung, Beweisaufnahme, Vollstreckung) und des Kollisionsrechts (des internationalen Privatrechts) sowie bei der Anerkennung oder Vollstreckung von Urteilen nicht-deutscher Gerichte.

Inhaltlich betrifft die Tätigkeit vor staatlichen Gerichten primär die bereits gesondert beschriebenen Wirtschaftsfelder. Hinzu kommen vor allem Auseinandersetzungen im Bank- und Finanzbereich, die typischerweise nicht vor Schiedsgerichten ausgetragen werden. Besondere Erfahrung haben wir mit der Koordination von Streitigkeiten, die zu parallelen Verfahren vor den Gerichten verschiedener Jurisdiktionen geführt haben.