Versicherungs- und rückversicherungsrechtliche Streitigkeiten

Wir beraten und vertreten Mandanten umfassend in Streitigkeiten mit versicherungs- und rückversicherungsrechtlichem Bezug. Zu unseren Mandanten zählen Erst- und Rückversicherungsgesellschaften, Versicherungsmakler und Industrieunternehmen.

Unsere Erfahrungen im Bereich des Versicherungs- und Rückversicherungsrechts sind genauso vielfältig wie unsere Mandanten. Dazu gehören Auseinandersetzungen beispielsweise im Bereich von Luftfahrtrisiken oder verschiedenen Haftpflichtrisiken, der Betriebshaftpflicht sowie Versicherungen gegen Kreditausfall, D&O-Versicherungen oder All-Risk-Versicherungen. Wir verfügen ferner über besondere Expertise im Bereich der Haftung von Versicherungsmaklern, insbesondere im Zusammenhang mit der Beratung in Bezug auf den Erwerb eines geeigneten Versicherungsschutzes. Zudem haben wir Erfahrung mit Haftungsansprüchen gegenüber Bevollmächtigten.

Wir vertreten Mandanten in staatlichen Verfahren und Schiedsverfahren. Dabei erstreckt sich unsere Expertise auch auf Verfahren, in denen die ARIAS (UK) Rules Anwendung finden. Darüber hinaus führen wir (umfangreiche) interne Audits durch, um im Vorfeld einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Erfolgsaussichten zu prüfen, und darauf aufbauend, die weitere Strategie (in der Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche) mit unseren Mandanten festzulegen.

Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung mit Streitigkeiten im Bereich des Versicherungs- und Rückversicherungsrechts und zählen zu den führenden Namen auf dem Gebiet. So wird insbesondere Partner Dr. Daniel Busse regelmäßig von Who's Who Legal als einer der weltweit führenden Namen im Bereich „Insurance & Reinsurance“ gelistet. Ebenfalls ist Dr. Daniel Busse als Schiedsrichter in versicherungs- und rückversicherungsrechtlichen Streitigkeiten anerkannt. Er war zudem über viele Jahre Mitglied im Vorstand von ARIAS Europe und ist Mitautor des Abschnitts über Rückversicherungsschiedsverfahren im Beck'schen Handbuch zum Rückversicherungsrecht.